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Beirat

Der Beirat als begleitendes Gremium

Bereits an der Erstellung einer Kabinettsvorlage für den Landesaktionsplan war der Beirat beteiligt. Mit seinem Sachverstand und Erfahrungswissen begleitet er auch die Umsetzung und Fortschreibung des Landesaktionsplans. Unter Leitung des Referats Antidiskriminierung, geschlechtliche und sexuelle Vielfalt des Sächsischen Sozialministeriums tritt der Beirat mindesteins einmal im Jahr zusammen.

Zum Beirat gehören

  • Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Ressorts der Staatsregierung,
  • zwei Vertreterinnen und Vertreter des Ausschusses für Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration im Sächsischen Landtag (SLT),
  • drei Vertreterinnen und Vertreter der LSBTTIQ-Community,
  • eine Vertreterin der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten,
  • ein Vertreter der Landesfachstelle für Männerarbeit,
  • ein Vertreter der Aids-Hilfe e. V. Dresden,
  • und ein Vertreter des Antidiskriminierungsbüros Sachsen. 

Aufgaben des Beirats

Der Beirat

… überprüft die Umsetzung des vorliegenden Aktionsplans kritisch. So kann sichergestellt werden, dass die ergriffenen Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierungen auch nachhaltig wirksam sind und im Alltag der Betroffenen ankommen.

… beteiligt sich an der Fortschreibung des zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen.

… fördert den Dialog. Damit trägt der Beirat zur stetigen Weiterentwicklung der Ziele und Maßnahmen des LAP bei.

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