Was ist der Landesaktionsplan?
Der Landesaktionsplan zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen ist eine Initiative der Sächsischen Staatsregierung unter der Federführung des Geschäftsbereichs Gleichstellung und Integration des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS/GI).
Der LAP fördert Projekte, die dazu beitragen, dass alle Menschen – unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung – gleichberechtigt in einem weltoffenen Sachsen leben können.
Er wendet sich nicht nur an die eingeschränkte Klientel der LSBTTIQ-Community, sondern richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen. Durch eigene Initiative können die Kommunen, Kirchen, Gewerkschaften, Unternehmen, Vereine, Verbände, Parteien und Selbstorganisationen selbst mitwirken.
Die Förderung erfolgt über die Richtlinie Chancengleichheit.
Die Ziele des Landesaktionsplan
Mithilfe des LAP soll ein Klima gegenseitiger Akzeptanz geschafften werden. Das ist eine Aufgabe des ganzen Landes und aller gesellschaftlichen Gruppen.
Konkrete Ziele der Projektförderung sind
- die Durchsetzung einer gleichberechtigten Teilhabe in allen Bereichen der Gesellschaft,
- die Bekämpfung von Homo- und Transphobie,
- der Abbau und Vermeidung von geschlechtsbezogener Benachteiligung,
- die Stärkung individueller Fähigkeiten und Kompetenzen von LSBTTIQ,
- die Unterstützung von Beratungs- und Betreuungsangeboten, Selbsthilfegruppen und Netzwerken
- Sensibilisierung und Aufklärung der Bevölkerung.
Wegbereiter des Landesaktionsplan in Sachsen
Der Auftrag für den Aktionsplan wurde 2014 im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD verankert.
Die Grundlage für den LAP wurde dann im November 2015 gelegt. Zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter aus Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung aus allen Regionen Sachsens in Dresden fanden sich zu insgesamt vier Beteiligungsworkshops zusammen. Gemeinsam entwickelten die Teilnehmenden Ideen und Vorschläge, die zu wesentlichen Teilen in die Ziele und Maßnahmen des Aktionsplans aufgenommen wurden.
Zum 01.01.2016 trat die erweiterte Richtlinie zur Förderung von Chancengleichheit in Kraft. Diese regelt die Umsetzung des Landesaktionsplans.