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Antidiskriminierung

Vielfalt als Ressource

Die Menschen in Sachsen sind vielfältig. Das zeigt sich zum Beispiel in der Altersstruktur der Bevölkerung, der geschlechtlichen und sexuellen Vielfalt, aber auch in den Fähigkeiten und Beeinträchtigungen eines jeden Menschen; in der kulturellen Zugehörigkeit und der Herkunft, wie in der Religionszugehörigkeit. Diese Vielfalt ist eine elementare Ressource für Sachsen.

Trotzdem gibt es Menschen, die aufgrund bestimmter Merkmale Benachteiligung erleben, oft in wiederholter Form in den verschiedensten Lebenssituationen, in ihrem Alltag.

Engagement gegen Diskriminierung bedeutet zugleich Engagement für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Vertrauen in demokratische Strukturen kann nur wachsen, wo Menschen über gleichberechtigte Möglichkeiten der Teilhabe verfügen.

»Strategie zum Schutz vor Diskriminierung und zur Förderung von Vielfalt«

Im Kabinettsbeschluss vom 24. Januar 2017 wurde die »Strategie zum Schutz vor Diskriminierung und zur Förderung von Vielfalt« beschlossen. Sie beschreibt das Konzept der Antidiskriminierungspolitik als politische Querschnittsaufgabe innerhalb der Staatsregierung und umfasst ein umfangreiches Maßnahmenpaket zum Ausbau und zur Stärkung der Antidiskriminierungspolitik im Freistaat.

Mit dem Strategiekonzept erfüllte Sachsen die Voraussetzungen für den Beitritt zur »Koalition gegen Diskriminierung«, die am 23. Juni 2017 durch die Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping für den Freistaat Sachsen unterzeichnet wurde. Die Unterzeichnung ist ein deutliches Bekenntnis zu einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt als Grundelement eines weltoffenen Sachsen.

Die breit angelegten Maßnahmen innerhalb der Antidiskriminierungsstrategie des Freistaates Sachsens werden abgebildet:

  • im Bereich Gleichstellung von Frau und Mann
  • im Rahmen des Landesaktionsplanes zur Umsetzung der UN - Behindertenrechtskonvention
  • im Landesaktionsplan zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen
  • im Zuwanderungs- und Integrationskonzept
  • bei der Bekämpfung von Altersdiskriminierung
  • in Maßnahmen zur Demokratieförderung und zur Bekämpfung von politischem Extremismus

Ziele der Antidiskriminierungspolitik der Sächsischen Staatsregierung

  • Sensibilisierung für das Recht aller Menschen auf Chancengleichheit
  • Förderung der Umsetzung des Rechtsanspruches auf Nichtdiskriminierung
  • Verhinderung und Abbau von Diskriminierung auf allen gesellschaftlichen Ebenen in Sachsen
  • Stärkung und Verbesserung von demokratischen Strukturen und Kompetenzen
  • Stärkung einer Kultur der Wertschätzung und Förderung von Vielfalt als Produktivfaktor in Wirtschaft und Verwaltung
  • Abwehr von ideologiegestützter Menschenverachtung und politischem Extremismus
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