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Fachbereich Antidiskriminierung

Aufgaben des Fachbereichs

  • Eine Kultur der Wertschätzung von Vielfalt in Sachsen fördern.
  • Die Gesellschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Politik für das Recht auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung zu sensibilisieren.
  • Die Umsetzung der sächsischen Antidiskriminierungspolitik ressortübergreifend zu koordinieren.
  • Den modellhaften Auf- und Ausbau bedarfsgerechter Netzwerk- und Beratungsstrukturen für Antidiskriminierung in Sachsen zu begleiten und zu unterstützen.
  • Als fachliche Schnittstelle für die Netzwerkpartner zum Thema Antidiskriminierung auf Bund- Landes- und kommunaler Ebene zur Verfügung zu stehen.

Maßnahmen des Fachbereichs

Verankerung des Themas als politische Querschnittsaufgabe

Im Rahmen ihrer Facharbeit stellen die Ressorts eigenständig sicher, dass die Maßnahmen der Antidiskriminierungsstrategie in dem jeweiligen Fachbereich berücksichtigt werden. Das betrifft sowohl die Etablierung einer verwaltungsinternen Antidiskriminierungskultur als auch um die Bearbeitung der Thematik durch die jeweils zuständigen Ressorts. Der Fachbereich Antidiskriminierung koordiniert die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Ressorts hinsichtlich der verschiedenen Lebensbereiche, in denen Diskriminierung auftritt, auch im Hinblick auf Mehrfachdiskriminierungen, identifiziert Schnittmengen und unterstützt die Entwicklung von ressortübergreifenden Standards. 

Koordinierung des Lenkungsausschusses zur Bekämpfung von Diskriminierung in Sachsen

Der modellhafte Auf- und Ausbau einer sachsenweiten Struktur qualifizierter horizontaler Antidiskriminierungsberatung ist ein Kernbeschluss der Kabinettsstrategie. Regionale Beratungsstrukturen sind eine zentrale Grundlage zur Durchsetzung des Rechts auf Gleichbehandlung. Darüber hinaus werden über die Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit verschiedene Projekte zur Antidiskriminierung gefördert. Zu den Aufgaben des Fachbereichs gehören die Finanzierung und die fachliche Begleitung der Beratungsstellen.

Fachliche Begleitung der Arbeitsgruppe »Beschwerdestellen nach dem § 13 AGG«

Jedes Ressort verfügt über eine rechtlich vorgeschriebene Beschwerdestelle nach § 13 AGG. Der Fachbereich Antidiskriminierung übernimmt die fachliche Begleitung und organisiert regelmäßige Treffen.

Netzwerkarbeit auf Länder- und Bundesebene und in Sachsen

Als fachliche Schnittstelle für die Netzwerkpartner zum Thema Antidiskriminierung in Sachsen, aber auch auf Länder- und Bundesebene vertritt der Fachbereich Antidiskriminierung den Freistaat Sachsen auf den entsprechenden Fachministerkonferenzen, bei themenspezifischen Bund-Länder-Treffen und im sächsischen Netzwerk für Antidiskriminierung NADIS.

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